Leistungsbeschreibung
IntraPark WirelessConnect Starter und WirelessConnect Plus
Gültig
ab 14. Juli 2004
I
Allgemeine Bestimmungen
Für
alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der IntraPark GmbH, im folgenden
IntraPark.
IntraPark
ermöglicht dem Kunden den Zugang zum globalen Netzverbund
Internet über das Wireless Local Area Netzwerk (WLAN) der
IntraPark in Kaiserslautern.
Die
WirelessConnect Dienstleistungen ermöglichen dem Kunden die
Übermittlung von IP-Paketen von und zum globalen Netzverbund
Internet. IntraPark übermittelt IP-Pakete zwischen dem Kunden
und dem Internet.
IntraPark
bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Da die W-LAN
Technologie durch andere Funknetzwerke gestört werden kann, ist
es nicht möglich eine hundertprozentige Verfügbarkeit zu
gewährleisten. Notwendige Bertriebsunterbrechungen für
vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich
angekündigt. IntraPark wird Störungen ihrer technischen
Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
Der
Kunde ist rechtlich dafür verantwortlich, daß er durch
die Nutzung der ihm seitens der IntraPark zur Verfügung
gestellten Dienstleistungen - sei es in Form der Übermittlung
von Daten an Dritte oder den Abruf von Daten aus dem Netzwerk, zu
welchem die IntraPark den Zugang vermittelt - weder gegen die
Gesetze noch gegen Rechte Dritter verstößt. Der Kunde
verpflichtet sich, die ihm durch die IntraPark bereitgestellten
Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger
Informationen im Internet zu nutzen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, daß die über die IntraPark vermittelten
Daten - soweit diese nicht entsprechend durch die IntraPark
gekennzeichnet sind - durch die IntraPark nicht auf ihren Inhalt
überprüft werden können. Der volljährige Kunde
ist daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen die
Kenntnisnahme derartiger Inhalte durch Jugendliche zu treffen. Dies
ist dem Kunden durch einen sorgfältigen Umgang mit dem nur ihm
bekannten Paßwort möglich. Soweit die IntraPark wegen
eines Verstoßes gegen die vorgenannten gesetzlichen Regelungen
in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, diese von
allen denkbaren Ansprüchen Dritter freizustellen. Wenn der
Kunde trotz schriftlicher Mahnung gegen die vorgenannten Bedingungen
verstößt, ist die IntraPark berechtigt, den Anschluß
des Kunden zu dekonfigurieren und den Vertrag zu kündigen.
Sofern
IntraPark dem Kunden Web-Space auf IntraPark-Maschinen zur Verfügung
stellt, verpflichtet sich der Kunde, auf dem bereitgestellten
Web-Space weder rechtswidrige Informationen zu hinterlegen noch in
irgendeiner Form auf strafbare Dienste, die von ihm oder Dritten
angeboten werden, hinzuweisen oder Hyperlinks zu solchen
Internetadressen zu plazieren. Der Kunde verpflichtet sich
insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - die Bestimmungen
der Gesetze gegen die Verbreitung rechtswidriger und/oder
jugendgefährdender Inhalte (in ihrer jeweils gültigen
Fassung) zu beachten. Soweit IntraPark durch Dritte wegen eines
Verstoßes gegen die vorgenannten gesetzlichen Regelungen in
Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, diese von allen
denkbaren Ansprüchen Dritter freizustellen. Ungeachtet dessen
ist die IntraPark, soweit der Kunde die entsprechenden Inhalte nicht
auf deren erste Anforderung von ihrem Server entfernt, berechtigt,
den Server zu dekonfigurieren und/oder den Vertrag fristlos zu
kündigen.
Bestandteil
des Vertrages sind sämtliche Anlagen zum Vertrag (z.B. Angaben
zu öffentlichen IP-Adressen), die der Kunde von IntraPark
zusammen mit dem Auftragsformular erhält. Der Kunde ist
verpflichtet, sämtliche Anlagen ebenfalls auszufüllen und
zusammen mit dem Auftragsformular bei IntraPark einzureichen.
Sollten durch fehlende Anlagen Verzögerungen bei der
Bereitstellung der IntraPark Dienstleistungen auftreten, so kann
IntraPark hierfür nicht in Haftung genommen werden.
II
Allgemeine Leistungsmerkmale
IntraPark
eMail (hier: Name@free42.de):
(a) Der
Dienst IntraPark eMail bietet dem Kunden die Möglichkeit
elektronische Nachrichten (Internet Mail), sowohl im
»store-and-forward« Verfahren, als auch mit
Zwischenspeicherung mittels POP3-Mailboxen auszutauschen. Beim
»store-and-forward« Verfahren werden Mailweiterleitung
und Mail-Relay unterstützt.
(b) Die Nutzung von
IntraPark eMail zum unaufgefordertenVersand von elektronischen
Nachrichten (Internet Mail) an Dritte zu Werbezwecken (Mail
Spamming) ist nicht zulässig. IntraPark behält sich vor,
bei wiederholtem Verstoß gegen diese Bestimmung den Dienst
IntraPark eMail für den betreffenden Kundenanschluß
einzustellen und ggf. den Vertrag zu kündigen.
(c) IntraPark
kann für die Speicherung von IntraPark eMail,die nicht
innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen vom Kunden von den
Systemen der IntraPark abgeholt wird bzw. die IntraPark dem Kunden
nicht innerhalb dieser Frist zustellen kann, keine Garantie
übernehmen. Sofern der Speicherplatzbedarf im Einzelfall ein
zumutbares Maß überschreitet, behält sich IntraPark
vor, die für einen Kunden gespeicherten Nachrichten für
vier Wochen zuarchivieren.
(d) Der Kunde verwendet IntraPark
als Mail-Relay für die Zwischenspeicherung und Weiterleitung
von E-Mails. Für den Mailtransport zwischen dem Kunden
und IntraPark wird SMTP verwendet.
Zahlungsperioden
und Tarife:
(a) Zahlungsperioden Alle Kosten, auch
die variablen volumenabhängigen sind monatlich zahlbar.
Zahlungen können per Lastschrift- verfahren oder per
Banküberweisung erfolgen.
(b) Verbindungskosten Die
Verbindungskosten zwischen dem Netzwerk der IntraPark und Kunden
innerhalb des Stadtgebietes Kaiserslautern sind im jeweiligen
monatlichen Grundpreis enthalten. (c) Tarife IntraPark
erhebt eine einmalige Einrichtungspauschale, einen monatlichen
Bereitstellungspreis, sowie einen (nutzungsabhängigen) Preis
für das jeweilige Datenvolumen des Kunden. Die
Einrichtungspauschale und der Bereitstellungspreis beinhalten
sämtliche Kosten für den Zugang vom Kundensystem zum
Netzwerk der IntraPark. Die Tarife sind der Preisliste oder
individuellen Angeboten in ihrer bei Vertragsabschluß
geltenden Fassung zu entnehmen.
(d) Tarifwechsel bei
unveränderter Anschlußbandbreite Ein Wechsel zwischen
IntraPark WirelessConnect Diensten bei unveränderter
Anschlußbandbreite ist jeweils mit einer Frist von zwei Wochen
zum Monatsende möglich. Für den neuen Tarif gilt die
Mindestvertragsdauer ab dem Zeitpunkt der Umstellung durch
IntraPark. Diese Tarifumstellung wird kostenfrei
durchgeführt.
(e) Tarifwechsel bei geänderter
Anschlußbandbreite Ein Wechsel zwischen IntraPark
WirelessConnect Plus Diensten bei einer gleichzeitigen Änderung
der Anschlußbandbreite ist jeweils mit einer Frist von zwei
Wochen zum Monatsende möglich. Für den neuen Tarif gilt die
Mindestvertragsdauer ab dem Zeitpunkt der Umstellung durch
IntraPark. Diese Tarifumstellung wird mit dem halben Preis der
Einrichtungspauschale der jeweiligen neuen Anschlußbandbreite
berechnet, sofern nicht ein individueller Preis zwischen IntraPark
und dem Kunden vereinbart wurde.
(f) Mindestvertragsdauer Die
Mindestvertragsdauer für IntraPark WirelessConnect Dienste
beträgt 1 Monat. Der Vertrag ist mit einer
Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.
Sollte der Vertrag zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt
werden, so verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat.
III
WirelessConnect Dienste
Allgemeine
Beschreibung WirelessConnect Dienste
Die Dienstleistung
WirelessConnect beinhaltet den Anschluß an das IntraPark
Campus Netzwerk im PRE-Park für ein IP-Netzwerk, das aus einem
lokalen Netzwerk (LAN) besteht. Die Verantwortung für den
Betrieb des LAN liegt
ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Beim
WirelessConnect Dienst sind IP-Routing, Sub-Domain-Name-Service
(Kundendomain.free42.de), sowie die Dienste IntraPark eMail
(Kundenname@free42.de) und IntraPark News enthalten. IntraPark
stellt dem Kunden im Rahmen dieser Dienstleistung genau einen
Anschluß zum Netzwerk der IntraPark zur Verfügung. Dies
ist ein 11 MBPS Wireless LAN Link (802.11.b) zum LAN des Kunden. Die
nutzbare Bandbreite wird je nach Vertragsvereinbarung
begrenzt.
Zuteilung
von IP-Adressen
Der
Kunde erhält im Rahmen dieser Dienstleistung generell private
IP-Adressen (siehe RFC1597 und RFC1918). Bereits im LAN des Kunden
eingesetzte private IP-Adressen können nach Absprache mit
IntraPark weiterverwendet werden. Für
Server Dienste können nur bei WirelessConnect Plus offizielle
IP-Adressen beantragt werden. Offizielle IP-Adressen müssen bei
Vertragsende oder Kündigung innerhalb von 30 Tagen vom Kunden
wieder freigegeben werden, damit sie IntraPark wieder zur Verfügung
stehen. Zusätzliche IP-Adressen, die nach der Inbetriebnahme
des Zugangs zum Campus Netzwerk der IntraPark beantragt werden,
werden als zusätzliche entgeltpflichtige Dienstleistung
gesondert abgerechnet.
IP-Routing
Das
Routing von IP-Adressbereichen, die von IntraPark bereitgestellt
wurden, ist in der Dienstleistung inbegriffen. Das IP-Routing der
Kunden Netzwerke (LAN) erfolgt zwischen dem Zugang zum Netzwerk der
IntraPark und dem globalen Netzwerk Internet.
Zuteilung
und Aktivierung von Internet Domain-Namen
Der Kunde
erhält bei WirelessConnect einen eigenen SubDomain-Namen unter
der Domain free42.de. Dieser Domain-Name kann vom Kunden frei
bestimmt werden, sofern keine technischen und/oder rechtlichen
Gründe dies ausschließen. Für die Nutzung der
SubDomain trägt der Kunde die rechtliche Verantwortung. Für
die Aktivierung von Domain-Namen im Internet leistet IntraPark in
Absprache mit dem Kunden primary bzw. secondary
Domain-Name-Services. Sofern der Kunde bereits über einen
Domain-Namen verfügt, den er für den Zugang zum Netzwerk
der IntraPark und dem globalen Netzwerk Internet verwenden möchte,
übernimmt IntraPark für die bestehende Domain die
Domain-Name-Services. Die Bereitstellung und Aktivierung von
zusätzlichen Domain-Namen unter Top-Level-Domains (.de, .com,
.net, etc.) erfolgt im Rahmen der IntraPark Domain Dienste als
gesonderte, entgeltpflichtige Dienstleistung. Weitere Internet
Domains (z.B. .biz, .info, .ag, etc.) können bei
WirelessConnect separat gemäß Preisliste bezogen werden.
Domains werden jahresweise abgerechnet. Eine Kündigung hat
mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich zu
erfolgen. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit der Domain
um ein weiteres Jahr.
Zugang
zum Internet
Der Zugriff auf das Internet erfolgt über
das Netzwerk der IntraPark. Der Anschluß erfolgt an einem von
IntraPark festgesetzten und für den Verbindungstyp
freigegebenen Punkt (AccessPoint) im Wireless LAN der IntraPark.
Installationshilfe
IntraPark gewährt dem Kunden eine 30-tägige
Unterstützung während der Installationsphase der
WirelessConnect Dienste. Dem Kunden steht während der ersten
30 Tage nach Zugang zum Netzwerk der IntraPark ein telefonischer
Support zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr zur Verfügung, sofern
kein zusätzlicher Support Vertrag zwischen IntraPark und dem
Kunden besteht. Supportanfragen können allerdings auch
jederzeit per Brief, per Fax oder per eMail (kundensupport@free42.de)
gestellt werden.
Zugang
zum Wireless LAN
Der Zugang zum Wireless LAN wird
ausschließlich von IntraPark administriert und eingerichtet.
Alle verbindlichen Liefertermine bezüglich des Zugangs
bedürfen der schriftlichen Zustimmung der IntraPark.
Verfügbarkeit
des Wireless LAN
Die hundertprozentige Verfügbarkeit
des Wireless LAN der IntraPark kann aufgrund der verwendeten
Technologie nicht sichergestellt werden. Die IntraPark wird aber
dafür Sorge tragen, dass das Wireless LAN möglichst
redundant und ausfallsicher aufgebaut ist und Störungen
schnellstmöglich beseitigt werden. Störungen können
jederzeit über die Website www.free42.de oder per eMail an
kundensupport@free42.de gemeldet werden.
|